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Verbotene Gegenstände – Was an Bord nicht erlaubt ist

Verbotene Gegenstände – Was an Bord nicht erlaubt ist

Zwar ist auf einer Kreuzfahrt tatsächlich fast alles erlaubt, die Betonung liegt aber ganz klar auf dem Wort „fast“. Denn neben der Tatsache, dass es zum Beispiel verboten ist, auf der Reling zu klettern und zu balancieren, gibt es auch Gegenstände, deren Mitnahme an Bord strengstens verboten ist.

Während das bei Gegenständen wie Waffen, gefährliche Chemikalien oder gar Sprengstoffgürteln den Passagieren noch einleuchtet, gibt es auch ein Menge ganz alltäglicher Gegenstände, die auf einem Kreuzfahrtschiff zu unerwarteten Gefahren führen können, so dass sie an Bord nichts zu suchen haben und demnach verboten sind.

Zu den verbotenen Gegenständen an Bord eines Kreuzfahrtschiffes gehören:
✔ Feuerwaffen und Munition sowie explosive Stoffe und Feuerwerkskörper
✔ Schreckschusswaffen und Platzpatronen
✔ Stichwaffen
✔ Dolche
✔ Taucher- und Taschenmesser mit einer Klinge von über 7cm Länge
✔ Speere und Pfeile
✔ Schlagstöcke und Schlagringe
✔ Gaspistolen
✔ Tränengas und Elektroschocker
✔ Säuren und gefährliche Chemikalien
✔ größere Mengen entflammbarer Substanzen
✔ Geräte mit Hitzeentwicklung wie Wasserkocher, Bügeleisen, Fön, Glätteisen, u.s.w
✔ Verboten ist es auch Drogen, Alkohol und Lebensmittel mit an Bord zu bringen

Sollte sich doch ein verbotener Gegenstand mit ins Gepäck geschlichen haben, so wird dieser bei Anreise aus dem Gepäck entfernt und man bekommt ihn am Ende der Kreuzfahrt wieder zurück. Ein Verstoß kann aber auch zum Ausschluss der Weiterbeförderung führen.

Einige Reedereien haben diese Regularien aufgelockert und erlauben den Damen inzwischen die Mitnahme von Föhn, Glätteisen und Lockenstab. Um sicher zu gehen, ob die Mitnahme dieser Gegenstände bei der Reederei erlaubt ist, sollte man sich gezielt mit den verbotenen Gegenständen der entsprechenden Reederei beschäftigen. Diese sind zumeist in den Reiseunterlagen aufgelistet.

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