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Seenotrettungsübung – Ablauf und Zweck

Seenotrettungsübung – Ablauf und Zweck

Zwar gilt an Bord eines Kreuzfahrtschiffes: Alles kann und Nichts muss. Dennoch gibt es eine Veranstaltung an Bord eines jeden Kreuzfahrtschiffes, die ausnahmslos für alle Passagiere Pflicht ist. Die Rede ist von der Seenotrettungsübung, gerne auch SNRÜ abgekürzt.

Die Seenotrettungsübung ist eine vorgeschriebene Sicherheitsübung, die laut SOLAS-Bestimmungen (SOLAS = Safety of life at sea / in Deutsch: Internationales Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See) zu Beginn einer jeden Seereise innerhalb der ersten 24 Stunden nach Ablegen durchgeführt werden muss.

Auf Grund eines Schiffunglücks am 13. Januar 2012, bei dem 32 Menschen bereits in der ersten Nacht der Kreuzfahrt ums Leben kamen, haben eine Vielzahl der Reedereien die eigenen Sicherheitsstandards verschärft und führen die Seenotrettungsübung nun bereits vor dem ersten Auslaufen durch.

Die Seenotrettungsübung dient dazu, alle Passagiere mit den Sicherheitsbestimmungen an Bord vertraut zu machen und einmal den Ernstfall zu proben. Der Zeitpunkt dieser Pflichtübung steht am Anreisetag in der Bordinformation und wird auch öfter per Borddurchsage bekanntgegeben.

Die Passagiere haben sich nach dem Ertönen des Notsignals (7 kurze und 1 langer Ton) bei ihren Musterstationen einzufinden. Die jeweilige Musterstation findet man zum Einen auf der eigenen Bordkarte und zum Anderen auch in den Sicherheitshinweisen auf der Innenseite der Kabinentür. Hier ist auch der kürzeste Weg zur Musterstation eingezeichnet.

Während einige Reedereien auf die Mitnahme der Rettungswesten verzichten, die sich bis auf wenige Ausnahmen in der eigenen Kabine befinden, legen andere Reedereien großen Wert darauf, dass die Rettungswesten nicht nur mitgeführt, sondern auch während der Übung getragen werden.

Demonstriert, wie die Rettungswesten im Ernstfall richtig angezogen werden, wird ausnahmslos während jeder Seenotrettungsübung, wobei es tatsächlich nicht schaden kann dies auch selbst mal zu probieren und das nicht nur bei der ersten Kreuzfahrt, sondern auch wenn man schon einige Kreuzfahrten hinter sich hat. Nicht alle Rettungswesten jeder Reederei sind gleich, hier gibt es mitunter große Unterschiede, wie man die Weste richtig anlegt und trägt. Die Information, ob man die Rettungsweste zur Seenotrettungsübung mitführen muss, steht ebenfalls in der Regel in der Bordinfo.

Daneben werden die Passagiere während der Pflichtübung mit jeglichen Sicherheitsbestimmungen an Bord vertraut gemacht, wie man sich beispielsweise im Falle eines Brandes an Bord oder in anderen Notsituationen zu verhalten hat und welche Vorkehrungen man zu treffen hat, damit eine solche Situation erst gar nicht entsteht.

Wem das alles zu viele Informationen auf einmal sind, der hat die Möglichkeit, sich auf der eigenen Kabine zusätzlich das Sicherheitsvideo auf dem Fernseher anzusehen. Dies läuft auf einem separaten Kanal permanent die komplette Kreuzfahrt über. Vor allem, wenn man mit Kindern reist, ist es empfehlenswert, sich gemeinsam mit den Kindern dieses Video nochmals in Ruhe anzuschauen, Alles zu besprechen und offene Fragen zu klären.

Da die Teilnahme an der Seenotrettungsübung wie aufgeführt verpflichtend ist, wird die Anwesenheit aller Passagiere natürlich überprüft. Nicht anwesende Gäste werden zunächst ausgerufen und können mitunter dazu gezwungen werden, die Übung zu einem anderen Zeitpunkt zu wiederholen. Eine erneute Abwesenheit von der Sicherheitsübung kann im schlimmsten Fall sogar bis zum Ausschluss von der Kreuzfahrt führen, denn schließlich geht es hierbei nicht nur um die eigene Sicherheit, sondern auch um die Sicherheit aller Passagiere und Besatzungsmitglieder an Bord.

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